Urteil: Mitnahme von Blindenführhunden in Praxen ist rechtens
Darf ein Mensch mit Sehbehinderung seinen Blindenführhund mit in eine Arzt- oder Therapiepraxis nehmen? Die Frage war lange strittig. Für Klarheit sorgt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 1005/18). Demnach darf es Betroffenen nicht untersagt werden, mit einem Blindenführhund eine Praxis zu betreten. Ein Verbot ist verfassungswidrig.
![Urteil: Mitnahme von Blindenführhunden in Praxen ist rechtens Urteil: Mitnahme von Blindenführhunden in Praxen ist rechtens](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2021/02/sssss1gmel-841155628-scaled.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.