EuGH: Arbeitgeber können Tragen von Kopftüchern verbieten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz zu verbieten. Dies sei aber nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber damit ein Bild der Neutralität vermitteln oder soziale Konflikte vermeiden will, wie die Richter in zwei Fällen aus Deutschland entschieden (C-341/19, C-804/18).
![EuGH: Arbeitgeber können Tragen von Kopftüchern verbieten EuGH: Arbeitgeber können Tragen von Kopftüchern verbieten](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2021/09/iStock-1278548975-scaled.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.