Urteil: Weniger Urlaub bei Kurzarbeit Null
Fallen aufgrund von Kurzarbeit Arbeitstage vollständig aus, muss dies bei der Berechnung des Jahresurlaubs berücksichtigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (Az.: 9 AZR 225/21).
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