Datenschutz?…! Befund per E-Mail an den Patienten?
Von Niels Köhrer, externer Datenschutzbeauftragter für up|plus-Kunden
Seit langem wird im Datenschutzrecht diskutiert, ob eine Praxis Patientendaten per einfacher E-Mail (heißt „transport-“ nicht aber „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“) an den Patienten verschicken darf, wenn dieser in den Kommunikationsweg eingewilligt hat.![Datenschutz?…! Befund per E-Mail an den Patienten? Datenschutz?…! Befund per E-Mail an den Patienten?](https://www.up-aktuell.de/wp-content/uploads/2019/03/Niels-Köhrer.jpg?version=001&auto=compress,format&w=jssetwidth)
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