eHBA jetzt auch für die Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen
Berufsangehörige der Ergotherapie, Logopädie und Podologie können jetzt auch den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen, zumindest diejenigen mit einer Berufserlaubnis aus den folgenden Bundesländern: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland und Sachsen. Die verbleibenden Bundesländer sollen zeitnah folgen.